Führerschein-Umtausch beginnt mit den Jahrgängen 1953 bis 1958
Seit Anfang 1999 gibt es den europaweit einheitlichen EU-Kartenführerschein – ab 19. Januar 2013 werden Führerscheine nur noch zeitlich begrenzt ausgestellt und müssen nach spätestens 15 Jahren erneuert werden. Das hat zur Folge, dass Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, jetzt – gestaffelt nach einem mehrjährigen Stufenplan – in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Dieser Pflichtumtausch – dazu informiert die Führerscheinstelle des… Weiterlesen »Führerschein-Umtausch beginnt mit den Jahrgängen 1953 bis 1958