Aktuelle Bauleitplanverfahren

Aktuelle Bauleitplanverfahren in Hagelstadt

Nachfolgend finden Sie die aktuellen Bauleitplanverfahren der Gemeinde Hagelstadt 

1. Änderung "Eheweg Süd"

1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Eheweg Süd“ (§ 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 13 BauGB).

Verfahrensschritt
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB) und öffentliche Auslegung (Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Bekanntmachung

Aufstellungs-/Änderungsbeschluss

Beschluss Billigung Unterlagen TÖB

Stellungnahme

Die eingehenden Stellungnahmen werden von der Gemeindeverwaltung geprüft und im Rahmen des Verfahrens dem Gemeinderat zur Abwägung und Beschlussfassung vorgelegt.
Nach Abschluss des Verfahrens wird den Beteiligten mitgeteilt, welche Beschlüsse der Gemeinderat gefasst hat.
Ein Zwischenbescheid erfolgt nicht.

Die Stellungnahmen zur betreffenden Planung können im Bauamt der Gemeinde zu Protokoll gegeben oder in schriftlicher Form eingereicht werden. Hierbei ist die Angabe der persönlichen Daten erforderlich (Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten).

Datenschutz
Personenbezogenen Daten werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die Verarbeitung der Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage hierfür ist Art.6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

Nähere Informationen zu Ihren Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 der DSGVO finden Sie unter unseren datenschutzrechtlichen Hinweisen.

WA Langenerling Nordwest

Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „WA Langenerling Nordwest“ für die Flurnummer 13, Gemarkung Langenerling (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) sowie 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Hagelstadt im Parallelverfahren (§ 2 Abs. 1 Satz 2, § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB)

Verfahrensschritt
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung (frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Bekanntmachung

Aufstellungs- und Änderungsbeschluss

Beschluss Billigung Unterlagen TÖB

Planunterlagen
 

Stellungnahme
Die eingehenden Stellungnahmen werden von der Gemeindeverwaltung geprüft und im Rahmen des Verfahrens dem Gemeinderat zur Abwägung und Beschlussfassung vorgelegt.
Nach Abschluss des Verfahrens wird den Beteiligten mitgeteilt, welche Beschlüsse der Gemeinderat gefasst hat.
Ein Zwischenbescheid erfolgt nicht.

Die Stellungnahmen zur betreffenden Planung können im Bauamt der Gemeinde zu Protokoll gegeben oder in schriftlicher Form eingereicht werden. Hierbei ist die Angabe der persönlichen Daten erforderlich (Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten).

Datenschutz
Personenbezogenen Daten werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die Verarbeitung der Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage hierfür ist Art.6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

Nähere Informationen zu Ihren Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 der DSGVO finden Sie unter unseren datenschutzrechtlichen Hinweisen.