Herzlich willkommen
in Hagelstadt, Langenerling und Gailsbach



Ab Mittwoch, 04. Oktober 2023, ist die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten erreichbar.
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Landtags- und Bezirkswahl 2023
Ab 04.09.2023 werden die Wahlbenachrichtigungen zur Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 in Form des Wahlbenachrichtigungsbriefes an alle Wahlberechtigten, die in das jeweilige Wählerverzeichnis eingetragen sind, versandt. Diese sollten gegen Ende der KW 36 bei den Wahlberechtigten eintreffen.
Wie gewohnt befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag für die Zusendung der Briefwahlunterlagen. Mit diesem Antrag kann schriftlich oder persönlich ein Briefwahlantrag bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden.
Noch einfacher und schneller ist es, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Scannen Sie hierzu mit ihrem Handy und einer entsprechenden App den auf Ihrer Wahlbenachrichtung aufgedruckten QR-Code oder nutzen Sie unser Online-Service-Portal (siehe unten).
Den Antrag auf Erteilung des Wahlscheins (Briefwahlantrag) können Sie bis zum 03.10.2023, 24:00 Uhr stellen.
Sollte das Online-Service-Portal wegen der erwartet großen Nachfrage einmal nicht erreichbar sein bitten wir Sie, es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen.
Auf Grund der voraussichtlich hohen Zahl an Briefwählern, kann der Versand Ihrer Unterlagen ein paar Tage in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie dies bei der Beantragung zu berücksichtigen. Das gemeindliche Wahlamt ist bemüht, Ihre beantragten Briefwahlunterlagen schnellstmöglich an Sie übersenden.
Auf die amtlichen Bekanntmachungen zur Landtags- und Bezirkswahl wird hingewiesen (Amtstafeln + Homepage der Gemeinde Hagelstadt).
Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Hagelstadt jederzeit gern zur Verfügung.
Gemeinde Hagelstadt
– Wahlamt –
Bahnhofstraße 4, 93095 Hagelstadt, Zimmer 0.02 (EG)
Tel. 09453 39798-10 oder -20
buergerbuero@hagelstadt.de
→ Briefwahlunterlagen hier online beantragen ←
WICHTIGER HINWEIS:
Briefwahlanträge müssen ab Mittwoch, 04. Oktober 2023, 10:00 Uhr, persönlich im Rathaus gestellt und die Wahlunterlagen direkt mitgenommen werden; eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Ab Donnerstag, 05. Oktober 2023, kann eine fristgerechte Zustellung per Post nicht mehr garantiert werden.
Frist für die termingerechte Versendung von Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde: Mittwoch, 04. Oktober 2023, 10:00 Uhr
Weitere Informationen und Hinweise zur Landtags- und Bezirkswahl finden Sie HIER.
Defekte Straßenlampen melden - schnell und unkompliziert
Hier haben Sie die Möglichkeit defekte Straßenlampen und Schäden an Straßenleuchten online zu melden.
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Pressemitteilung Landkreis: Schuljahr 2024/25 Schuleingangsuntersuchungen der künftigen Vorschulkinder gestartet
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