Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik Höhenberg“

I. Der Gemeinderat Hagelstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik Höhenberg“ beschlossen. In der Zeit vom 18.11.2019 bis 20.12.2019 erfolgte die Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs 1, BauGB. Die hier vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden durch den Gemeinderat in der Sitzung am 19.03.2020 gerecht gegeneinander abgewogen und beschlossen. Es erfolgte in gleicher Sitzung der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die formelle Beteiligung wurde in der Zeit vom 24.08. bis 23.09.2020 durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 09.12. bis 11.01.2021 erneut beteiligt.


II. Anschließend erfolgte auf Antrag des Vorhabenträgers die Abtrennung der Teilfläche 82 aus dem Verfahren. Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung vom 15.07.2021 diesem Antrag zu.


III. Die im Rahmen der formellen Beteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden in der Sitzung vom 11.11.2021 gerecht gegeneinander abgewogen und beschlossen. Der daraufhin mit Maßgaben abgeänderte Entwurf zum Bebauungsplan „Photovoltaik Höhenberg“ wurde in der Fassung vom 11.11.2021 gebilligt und die erneute Auslage nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 i. V. m § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der geänderte Geltungsbereich umfasst nunmehr folgendes Grundstück: Flur-Nr. 620 (TF, ca. 3,81 ha) der Gemarkung Hagelstadt


IV. Erneute Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m § 4a Abs. 3
Nach § 3 Abs. 2 BauGB hat die Gemeinde den aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB beschlossenen Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Höhenberg“ in der Fassung vom 11.11.2021 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut öffentlich auszulegen.

Der Plan i. d. F. vom 11.11.2021 liegt samt Begründung sowie der relevanten Unterlagen in der Zeit von 03.01.2022 bis 19.01.2022 im Rathaus Hagelstadt, Bahnhofstraße 4, 93095 Hagelstadt, Zimmer 0.01 (Bauamt) während der allgemeinen Dienststunden (Mo. – Do. jeweils 08:00 – 16:00, Fr. 08:00 – 12:00) öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden.


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