Bekanntmachung: Bauleitplanung der Gemeinde Hagelstadt

3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik Höhenberg“

Der Gemeinderat Hagelstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik Höhenberg“ sowie die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Parallelverfahren beschlossen. In der Zeit vom 18.11.2019 bis 20.12.2019 erfolgte die Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs 1, BauGB. Die hier vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie den Trägern Öffentlicher Belange wurden in die aktuelle Planfassung durch den Gemeinderat in der Sitzung am 19.03.2020 gerecht gegeneinander abgewogen und beschlossen.

Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB

Nach § 3 Abs. 2 BauGB hat die Gemeinde den aus der Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 BauGB sowie 4 Abs. 1, BauGB beschlossenen Entwurf der Bauleitpläne sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

Die Bürgerbeteiligung erfolgt hierzu in öffentlicher Darlegung und öffentlicher Auslegung in der Zeit

vom 09.12.2020 bis 11.01.2021

in der Gemeindekanzlei Hagelstadt. Zu den Parteiverkehrszeiten oder auf der Internetseite der Gemeinde kann der Planentwurf eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Über die vorgebrachten Äußerungen befindet anschließend der Gemeinderat. Führt die Bürgerbeteiligung zu einer Änderung der Planung, so findet keine erneute Anhörung statt.

Hagelstadt, den 02.12.2020 _______________________________

Thomas Scheuerer, 1. Bürgersmeister

Änderung des Bebauungsplanes „Höhenberg/Schlosshauser Weg“

Der Gemeinderat Hagelstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.03.2019 die Änderung des Bebauungsplanes „Höhenberg/Schlosshauser Weg“ beschlossen In der Zeit vom 18.11.2019 bis 20.12.2019 erfolgte die Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs 1, BauGB. Die hier vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie den Trägern Öffentlicher Belange wurden in die aktuelle Planfassung durch den Gemeinderat in der Sitzung am 19.03.2020 gerecht gegeneinander abgewogen und beschlossen.

 

Der Änderungsbereich umfasst folgende Grundstücke (Rücknahme): Flur-Nr. 82 (TF, ca. 3,07 ha) sowie Flur-Nr. 620 (TF, ca. 3,81 ha) der Gemarkung Hagelstadt Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB

Nach § 3 Abs. 2 BauGB hat die Gemeinde den aus der Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 BauGB sowie 4 Abs. 1, BauGB beschlossenen Entwurf der Bauleitpläne sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Die Bürgerbeteiligung erfolgt hierzu in öffentlicher Darlegung und öffentlicher Auslegung in der Zeit

vom 09.12.2020 bis 11.01.2021

in der Gemeindekanzlei Hagelstadt. Zu den Parteiverkehrszeiten oder auf der Internetseite der Gemeinde kann der Planentwurf eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Über die vorgebrachten Äußerungen befindet anschließend der Gemeinderat. Führt die Bürgerbeteiligung zu einer Änderung der Planung, so findet keine erneute Anhörung statt.

Hagelstadt, den 02.12.2020 _______________________________

Thomas Scheuerer, 1. Bürgersmeister

Hier geht’s zum Download der Dokumente:

https://hagelstadt.de/wp-content/uploads/2020/12/PV_Hoehenberg.zip