Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 die Wahl der (Jugend-)Schöffen statt. Zur Zeit werden daher bei den Jugendämtern und den Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. 

Derzeit besteht die Möglichkeit, sich für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage bei den unten stehenden Dokumenten.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 17.03.2023 schriftlich bei der Gemeinde einreichen:
Gemeinde Hagelstadt
– Bürgerbüro –
Bahnhofstraße 4
93095 Hagelstadt
E-Mail: buergerbuero@hagelstadt.de

Die Vorschläge müssen enthalten:
– Name und Vorname
– Geburtsname
– Geburtsdatum und Geburtsort
– Anschrift
– Berufsbezeichnung

Die notwendigen Dokumente finden Sie hier:
+ Schöffenwahl
    – Aufforderung zur Bennenung von Personen
    – Bewerbungsbogen

+ Jugendschöffenwahl
    – Aufforderung zur Bennenung von Personen
    – Bewerbungsbogen

Weitere Inforamtionen zum Thema “Schöffen” finden Sie hier:
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
https://www.landkreis-regensburg.de/unser-landkreis/aktuelles/aktuelle-meldungen/landkreis-sucht-jugendschoeffen-bewerbung-bis-mitte-maerz-moeglich-2/

HIER finden Sie eine Übersicht bzgl. der Entschädigung für das Schöffenamt.