Rückschnitt von überhängenden Zweigen

Die Gemeinde möchte darüber informieren, dass Hecken, Sträucher und Bäume, die von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder hineinwachsen, zurückgeschnitten werden müssen. Es gehört zur Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Gehwegen, Straßen und Plätzen Gefahren für Passanten, aber auch für Fahrzeuge zu beseitigen.

Auch in Hagelstadt muss muss festgestellt werden, dass manche Gehsteige von Fußgängern gar nicht oder nur unter starker Behinderung benutzt werden können, weil sie durch überhängende Zweige oder überwucherte Zäune und nicht zurückgeschnittene Bodenpflanzungen fast unbegehbar geworden sind. Dies ist besonders an den Stellen gefährlich, an denen Fußgänger – insbesondere ältere Mitbürger und Kinder – dadurch gezwungen werden, auf eine stark befahrene Straße auszuweichen.

Die Gemeinde bittet in diesem Zusammenhang darum, auch an unsere sehbehinderten Mitbürger zu denken, die diese Gefahr nicht erkennen können. Die Anpflanzungen an öffentlichen Wegen und Straßen müssen so ausgelichtet werden, dass Sie nicht in den Gehweg hineinragen bzw. über Geh- und Radwegen einen Mindestlichtraum von 2,5 m bzw. über Fahrbahnen von 4,5 m freigehalten wird. Bitte überprüfen Sie Ihr Grundstück in diesem Sinne und schneiden Sie Ihre Hecken im Bedarfsfall zurück.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.