Der Gemeinderat hat am 14.03.2019 beschlossen für das Gebiet „Eheweg-Süd“, das folgende Grundstücke umfasst 9/5 (Teil), 123 (Teil), 124, 126 (Teil), 137 (Teil) Gemarkung Hagelstadt
einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen.
Der Planentwurf ist ausgearbeitet worden von:
schwab–quarg architekten, Schöneckstraße 4, 86163 Augsburg
Erneute Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Hagelstadt hat in seiner Sitzung vom 23.04.2020 den Entwurf für den Bebauungsplan „Eheweg-Süd“ gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Abs. 2 BauGB vorsieht. Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.
Der Entwurf für den Bebauungsplan samt Begründung, liegt in der Zeit vom12.05.2020 bis einschl. 03.06.2020 in der Gemeindeverwaltu ng Hagelstadt, Gailsbacher Straße 1, 93095 Hagelstadt zur Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. Nr.: 09453 / 996099 aus.
Die vollständige Bekanntmachung können sie hier herunterladen:
Die Planunterlagen können sie hier herunterladen:
Satzung
Auslegung vom 20.12.2019 bis 27.01.2020
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Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Der Planentwurf kann in der Zeit vom 05.06.2019 bis 03.07.2019 in der Gemeindekanzlei Hagelstadt zu den Parteiverkehrszeiten oder auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Bekanntmachung können sie hier herunterladen: