Der digitale Bauantrag – neues Verfahren ab Januar 2023

Kurz erklärt: Was ändert sich?
Bauherren haben ab 01. Januar 2023 die Möglichkeit, sämtliche Bauantragsunterlagen in digitaler Form einzureichen; bitte achten Sie darauf, dass Ihr Bauantrag vollständig ist.
Zudem ändert sich der Verfahrensablauf. Wurde der Bauantrag bisher bei der zuständigen Gemeinde eingereicht, geschieht dies ab jetzt grundsätzlich bei der Bauaufsichtsbehörde, dem Landratsamt. Dies gilt für digitale Bauanträge und analoge (Papierform).


Ausführliche Informationen und weiterführende Links:

Bisher haben Bauherren und Planer Bauanträge bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht. Nach der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen leitete die Gemeinde die Anträge an das Bauamt im Landratsamt Regensburg weiter.
Im Landkreis Regensburg ändert sich dieser Verfahrensweg ab dem 1. Januar 2023: Dann erfolgt die Antragseinreichung sämtlicher Anträge, für deren Entscheidung die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, in digitaler oder Papierform direkt beim Landratsamt als zuständige Bauaufsichtsbehörde. (Hintergrund: Die Bauaufsichtsbehörden sind die vom Freistaat Bayern geschaffenen Schnittstellen für die digitalen Bauanträge.)

Ab dem neuen Jahr 2023 reichen also Bauherren und Planer ihre Anträge bevorzugt digital über das BayernPortal ein (hier können Sie Ihren digitalen Bauantrag einreichen). Für eine analoge Antragstellung können Bauherren ihre Bauanträge in einem verschlossenen Kuvert persönlich an der Infotheke des Landratsamts Regensburg abgeben, in den Briefkasten vor dem Haupteingang in der Altmühlstraße 3 werfen oder per Post (Empfehlung: per Einschreiben) an das Landratsamt senden*.

Die betreffende Gemeinde wird anschließend vom Landratsamt beteiligt. An den Regelungen des Bauplanungsrechts und der Kompetenzen der Gemeinden sowie an dem Zeitraum, der den Gemeinden für die Entscheidung über das Einvernehmen zur Verfügung steht, ändert das neue Verfahren nichts. Es ändert sich nur das Verfahren an sich. Die jeweilige Gemeinde bleibt für die Bauherren also nach wie vor der erste Ansprechpartner für baurechtliche Fragen rund um das geplante Bauvorhaben. Die Änderung des Verfahrens hat für die Bauherren den Vorteil, dass die Fachstellen und die jeweiligen Gemeinden zeitgleich beteiligt werden. Ein Antrag kann also von mehreren Stellen parallel bearbeitet werden (hier erhalten Sie allgemeine Hinweise; hier finden Sie den Verfahrenablauf).

Da das Bauantragsverfahren bei der Bauaufsichtsbehörde und in der jeweiligen Gemeinde künftig parallel abläuft, fordern im Falle von fehlenden Unterlagen sowohl das Landratsamt als auch die jeweilige Gemeinde die Bauherren daher jeweils getrennt und unabhängig voneinander zur Nachlieferung von Unterlagen auf.
Um den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, werden alle Bauherren gebeten, einen vollständigen Bauantrag einzureichen. Sie finden weitere Informationen zum vollständigen Bauantrag auf der Homepage des Landkreises.

Ausnahme:
Nur bei den Verfahren Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiung/Abweichung von gemeindlichen Bebauungsplänen beziehungsweise Satzungen bleibt der Ort der für die Abgabe gleich, nämlich die
zuständige Gemeinde.


*
1/Persönliche Abgabe des Bauantrags im Landratsamt (Infotheke)
Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg
Öffnungszeiten:
Mo: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 15.30 Uhr
Di: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 15.30 Uhr
Mi: 8 bis 12 Uhr
Do: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 17.30 Uhr
Fr: 8 bis 12 Uhr

2/(Außerhalb der Öffnungszeiten) Einwurf in Briefkasten vor dem Haupteingang des Landratsamtes

3/per Post (Empfehlung: per Einschreiben)
Landratsamt Regensburg
Bauabteilung
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg