Bekanntmachung: Vollzug der Friedhofssatzung der Gemeinde Hagelstadt; Standsicherheit der Grabmale

Bevor seitens der Gemeinde die vorgeschriebene jährliche Überprüfung der Grabsteine auf Standsicherheit stattfindet, möchten wir über die Pflichten, die Nutzungsberechtigte an einer Grabstelle haben, informieren.

Grabsteine, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen, stellen für den Friedhofsbesucher eine ständige Unfallgefahr dar. Der Grabstein muß mit dem Fundament und dem Unterbau fest verbunden sein. Jeder Inhaber eines Grabnutzungsrechts sollte in Eigenverantwortung regelmäßig den Grabstein auf seine Standfestigkeit prüfen und Mängel fachgerecht beheben lassen. In diese Überprüfung ist auch das sonstige Grabzubehör mit einzubeziehen. Für Schäden und Unfälle, die infolge mangelhafter Standfestigkeit der Grabmale entstehen, haftet der Inhaber des Grabnutzungsrechts.

Die diesjährige Überprüfung findet vom 26.04. bis 30.04.2021 auf dem gemeindlichen Friedhof Hagelstadt, sowie dem kirchlichen Friedhof Gailsbach statt.

Wie in jedem Jahr werden bei den Standsicherheitskontrollen lose Grabsteine aus Gefährdungsgründen umgelegt bzw. die Grabinhaber schriftlich auf den Mangel hingewiesen.

Die Ursache der Gefahr ist von dem Betroffenen innerhalb von 14 Tagen fachgerecht beseitigen zu lassen.

Wir bitten im Interesse aller Friedhofsnutzer aus Sicherheitsgründen um Verständnis für diese Maßnahme.

Hagelstadt, den 22.04.2021

Gemeinde Hagelstadt

Thomas Scheuerer

1 Bürgermeister