Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan “Eheweg Süd”

Der Gemeinderat der Gemeinde Hagelstadt hat in seiner Sitzung vom 17.06.2020 den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Eheweg-Süd“ als Satzung beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.  Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Eheweg-Süd“ in Kraft.

Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, da die Aufstellung nach § 13 b BauGB erfolgte.

Der Bebauungsplan samt Begründung und weiterer Anlagen (u. a. textliche Festsetzungen) in der Fassung vom 17.06.2020, können auf der gemeindlichen Homepage (www.hagelstadt.de) eingesehen werden.

Die Unterlagen liegen zudem im Rathaus Hagelstadt, Bahnhofstraße 4, 93095 Hagelstadt (Zimmer 1) während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr) für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Auf Grund der aktuellen Situation in Bezug auf die Coronapandemie wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten (Tel.: 09453 996099, E-Mail: gemeinde@hagelstadt.de).

Hinweis gemäß § 215 BauGB:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Hinweis gemäß § 44 BauGB:
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 

Hagelstadt, den 12.04.2021

gez.

Scheuerer

Erster Bürgermeister


Zum Downlaod:

Bebauungsplan “Eheweg Süd” Planzeichnung

Bebauungsplan “Eheweg Süd” Satzung

Bebauungsplan “Eheweg Süd” Begründung