Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG Ablauf Stromkonzessionsvertrag

Die Gemeinde Hagelstadt, Gailsbacher Str. 1, 93095 Hagelstadt macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag zum 31.08.2022 endet. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 31.12.2020 abzugeben.

Die Daten nach § 46 a EnWG können während der üblichen Bürozeiten bei der Gemeinde Hagelstadt, Gailsbacher Str. 1, 93095 Hagelstadt angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen.

Hagelstadt, 14.09.2020

Gemeinde Hagelstadt

Scheuerer

Erster Bürgermeister