Bekanntmachung: Kanalgebühren – Ablesung Wasserzähler und Gebührenabrechnung

Der Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd hat beschlossen künftig Funkwasserzähler einzubauen. Ablesekarten werden bei diesen Zählern vom Zweckverband nicht mehr versendet.

Die bisher praktizierte Verfahrensweise zur Mitteilung der Zählerstände der Garten- /Nebenzähler kann somit nicht mehr fortgeführt werden. Im Zuge der Einführung des Digitalen Rathauses hat sich deshalb die Gemeinde
entschieden, die Ablesung aller Zähler zur Ermittlung des Abwasseranfalls künftig selbst durchzuführen. Hierbei wird auch eine Online-Zählerstandsmeldung möglich sein.


Die Jahresverbrauchsabrechnung der Kanalgebühren erfolgt deshalb bereits ab diesem Jahr und auch künftig zum Stichtag 31. Dezember. Jeder Anschlussnehmer erhält hierzu im Dezember von der Gemeinde eine gesonderte
Ablesebenachrichtigung. Sofern Ihr Wasserzähler vom Zweckverband gewechselt wird, teilen Sie uns Bitte
den Stand des alten Zählers und die Nummer und den Stand des neuen Zählers zum Zeitpunkt des Wechsels mit. Als Nachweis genügt hierbei auch eine Kopie der Gebührenabrechnung des Zweckverbands.