Ausbau des Radwegnetzes – Sonderprogramm “Stadt und Land”

Seit 2021 können Länder und Gemeinden Bundesmittel vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für ihre Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort einsetzen. Das BMDV hat dafür das sehr erfolgreiche Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt.
Die Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm “Stadt und Land” bildet die Grundlage und den Rahmen u.a. für die Verteilung der Finanzhilfen des Bundes. Die weitere Ausgestaltung und Festlegung der Fördermodalitäten übernehmen die Länder in Eigenverantwortung.

Mit dem Sonderprogramm soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – auch im ländlichen Raum.
Die Finanzhilfen des Bundes werden für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen. Stadt- Umland-Verbindungen – auch über kommunale Grenzen hinweg – werden dabei besonders begrüßt. Wie eine attraktive und sichere Radverkehrsinfrastruktur in unserem Land aussehen kann, zeigt das BMDV mit dem Leitfaden “Einladende Radverkehrsnetze”.

Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
  • eigenständige Radwege,
  • Fahrradstraßen,
  • Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
  • Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
  • Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
  • Lastenradverkehr
  • sowie im Rahmen der Aufstockung aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 auch die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radverkehrsinfrastrukturen duch die Beseitigung von Unfallschwerpunkten.
 

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent unterstützt. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.

© Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Homepage des BMDV

Im Rahmen des Sonderprogramms “Stadt und Land” hat auch die Gemeinde Hagelstadt die fahrradtechnische Infrastruktur ausgebaut und verbessert.

Der Radweg zwischen Hagelstadt und Langenerling verbindet beide Orte nun barrierefrei und sicher miteinander. Der bisher schon genutzte landwirtschaftliche Weg wurde so ausgebaut, dass dieser von Fußgängern und Radfahrern gleichermaßen genutzt werden kann. Sowohl für Pendler, die zum Bahnhof in Hagelstadt müssen, als auch Freizeitradler ist dies eine deutliche Verbesserung. Zudem dient der neue Weg durch seine Lage zwischen Wiesen, Feldern und Hecken auch Fußgängern als Naherholungsort. Wer die Natur in Ruhe genießen möchte, kann dies nun uneingeschränkt tun. Bänke laden zum Verweilen und Ausruhen ein.

Für Hagelstadt und Langenerling ist dies eine deutliche Verbesserung der Infrastruktur, die gleichzeitig dem Klimaschutz dient. Jetzt ist es möglich beide Orte sicher, schnell und bequem mit dem Rad (oder auch zu Fuß) zu erreichen; das Auto kann in der Garage bleiben.

© BMDV