Zum 01.05.2021 werden die Aufgaben des Standesamts Hagelstadt in vollem Umfang auf das Standesamt Obertraubling übertragen (große Übertragung; Art. 2 AGPStG).
Eine entsprechende Vereinbarung wurde aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 08.04.2021 mit der Gemeinde Obertraubling geschlossen
Die Vereinbarung wurde in der Gemeinde zur Einsicht niedergelegt und kann nach tel. Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden.
Das Standesamt Obertraubling ist damit ab 01.05.2021 für das gesamte Personenstandswesen der Gemeinde Hagelstadt zuständig.
Dies betrifft insbesondere:
– alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen
– Ausstellung von Urkunden
– namensrechtliche Erklärungen
– Kirchenaustritte
– Vaterschaftsanerkennungen
Dass Standesamt Obertraubling ist wie folgt erreichbar:
Gemeinde Obertraubling
Josef-Bäumel-Platz 1
93083 Obertraubling
Telefon: 09401/9601-0 direkte Durchwahl des Standesamts: -32 oder -33
Telefax: 09401/9601-19
Aufgrund der Coronapandemie ist das Rathaus Obertraubling aktuell bis auf weiteres geschlossen. Dringende Angelegenheiten werden nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe behandelt.
Aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Homepage der Gemeinde Obertraubling: https://www.obertraubling.de
Eheschließung durch die Bürgermeister der Gemeinde Hagelstadt
Die Befugnis der zum Standesbeamten bestellten ersten und weiteren Bürgermeister der Gemeinde Hagelstadt zur Vornahme von Eheschließungen wird durch diese Vereinbarung nicht berührt (Art. 2 Abs. 3 AGPStG).
Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Hagelstadt und seine Vertreter sind weiterhin berechtigt Eheschließungen in den gewidmeten Räumen der Gemeinde Hagelstadt vorzunehmen.
Die Eheschließung muss jedoch unabhängig davon beim Standesamt Obertraubling angemeldet werden.
Friedhofswesen
Für das Friedhofswesen bleibt die Gemeinde Hagelstadt in vollem Umfang zuständig.
Hagelstadt, den 28.04.2021
Gemeinde Hagelstadt
Scheuerer
Erster Bürgermeister