Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden voraussichtlich in den kommenden Tagen von der Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
In das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2025 sind alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 12. Januar 2025 – dem 42. Tag vor der Wahl – in Hagelstadt mit Hauptwohnung gemeldet waren. Wahlberechtigte, die bis 22.01.2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollen sich bei der Gemeinde melden.
Über die Wahlbenachrichtigung haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Eine weitere Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl ist ein Online-Formular der Gemeinde, das ab sofort freigeschaltet ist:
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl gelten verkürzte Fristen, die auch die Briefwahl betreffen. Der verkürzte Briefwahlzeitraum ist unmittelbare und logische Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl, die innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist erfolgen muss. Da über die Zulassung von Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen erst Ende Januar entschieden wird, werden den Gemeinden die Stimmzettel für die Bundestagswahl voraussichtlich erst ab 10.02.2025 zur Verfügung stehen. Erst dann können die Briefwahlunterlagen an die Wähler versendet werden.